PM Nr.03207 vom 28.03.2007

Bündnisgrüne für Legalisierung der anonymem Geburt

Keller, Ska

Die frauenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, SKA KELLER, hat die Landesregierung aufgefordert, die gesetzgeberische Initiative zur Legalisierung der anonymen Geburt zu ergreifen. "Anonyme Geburten sind eine Möglichkeit, heimliche Geburten ohne Betreuung, Kindesaussetzungen oder sogar Kindtötungen vorzubeugen." Sie werden auch in Berlin und Brandenburg bereits von einigen Kliniken oder Hebammen angeboten, die derzeit aber noch Gefahr laufen, dafür rechtlich belangt zu werden. SKA KELLER sprach sich anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zu dem Thema im Landtag für eine brandenburgische Bundesratsinitiative aus, die für diese Einrichtungen Rechtssicherheit herstellt und die ungeklärte Frage der Finanzierung solcher Geburten löst.

"Die anonyme Geburt und die damit oft verbundene Trennung vom Kind stellt einen letzten Ausweg für schwangere Frauen dar, die ansonsten keine Perspektive mehr sehen, z.B. weil sie Angst vor ihren Eltern, vor Gewalt ihres Partners oder keinen legalen Aufenthaltsstatus haben, obdachlos sind oder durch extreme kulturelle oder religiöse Zwänge unter Druck gesetzt wer-den. Auch Frauen, die aus diesen Gründen ihre Identität nicht offenbaren wollen, muss medizinische Hilfe gewährt werden", sagte SKA KELLER.

"Die Debatte um anonyme Geburt und Babyklappen wird hochemotional geführt, sie läuft leicht Gefahr, ins Ideologische abzugleiten. Meines Erachtens muss in dieser Diskussion das Wohl von Kind und Mutter immer im Vordergrund stehen."
Die anonyme Geburt kann aber nur ein Baustein von einem weit umfassenderen Hilfsangebot für schwangere Frauen in Not sein. "Hierbei muss bei den Ursachen der Entscheidung einer Mutter, sich von ihrem Kind zu trennen, wie Armut, Gewalt gegen Frauen und Überforderung angesetzt werden. Es gilt zudem, in ausreichendem Unfang psychosoziale Beratung anzubieten und solche Angebote bekannter zu machen."

Eine anonyme Geburt läuft wie eine normale klinische Geburt ab, ohne dass die entbindende Frau ihre Persondaten bekannt machen muss. Kind und Mutter werden medizinisch versorgt. Falls sich die Mutter dafür entscheidet, ihr Kind zur Adoption zu geben, kann sie sich innerhalb einer Frist von 8 Wochen umentscheiden.


(c) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg
Tobias Arbinger, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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14467 Potsdam
Tel.: 0331-979 31 12 Fax: 979 31 19

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